Unsere Aufgabe als Betreuer ist es, als gesetzlicher Vertreter im festgelegten Umfang für den Betreuten zu handeln. Insoweit stehen das Wohl des Betreuten und seine Vorstellungen und Wünsche immer im Vordergrund.
Vom Gericht festgelegte Aufgabenbereiche können dabei unter anderem sein:
- Gesundheitsvorsorge
- Aufenthaltsbestimmung und Unterbringung
- Vermögensrechtliche Angelegenheiten
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